Die Kanzlei Ünlü hat sich im Bereich des Internationalen und Türkischen Privatrechts spezialisiert. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit bezieht sich hauptsächlich auf grenzüberschreitende Sachverhalte mit Türkeibezug.
Als Kanzlei Ünlü haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten im privaten und im gewerblichen Bereich optimal zum Internationalen und Türkischen Privatrecht zu beraten. Dabei geht es uns darum, den besten Lösungsweg im Interesse unserer Mandantschaft herauszuarbeiten.
Ein besonderer Bedarf an Auskünften im Hinblick auf das Internationale und Türkische Privatrecht besteht hierbei vor allem bei Personen mit türkischem Migrationshintergrund. Hier ist es für ratsuchende Personen von großem Vorteil, wenn sie direkt vor Ort in Deutschland von einem Juristen beraten werden, der in beiden Sprachen beheimatet ist, in beiden Ländern eine juristische Ausbildung absolviert hat und sich mit der Bürokratie beider Länder bestens auskennt.
Hierin unterscheiden wir uns von anderen deutschen Kanzleien, die Kooperationspartner in der Türkei haben. Mit Übernahme des Mandates in Deutschland, leiten wir das Verfahren in der Türkei ein und nehmen persönlich die Gerichtsverhandlung wahr. Gleichzeitig legen wir sehr viel Wert darauf, für unsere Mandanten in Deutschland jederzeit erreichbar zu sein und sie über den aktuellen Stand der Dinge auf dem Laufenden zu halten.
Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, uns das Anliegen der Mandanten zu eigen zu machen und dafür zu sorgen, das uns anvertraute Mandat schnell und kostengünstig auszuführen.